Einstellungen zu Cookies und Barrierefreiheit

Cookies

Auf dieser Webseite werden ausschließlich essentielle Daten in Cookies gespeichert, um wichtige Funktionen der Website zu ermöglichen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Barrierefreiheit

Hier können Sie die Farbkontraste auf dieser Webseite erhöhen. Sie können diese Einstellungen jederzeit deaktivieren.
Zum Hauptinhalt springen Zum Footer springen

Herzlich willkommen

in Amstetten

Wasserversorgung

Gebührenschuldner für Wasser und auch für Abwasser ist der Grundstückseigentümer. Daraus folgend gelten folgende Regelungen:

Mieterwechsel
Bei einem Wechsel des Mieters lesen Sie bitte selbst den Zählerstand ab. Machen Sie mit Ihrem bisherigen Mieter eine Nebenkostenabrechnung, in der auch Wasser und Abwasser enthalten ist. In der Jahresschlussrechnung können auf ausdrücklichen Wunsch zwei Abrechnungszeilen ausgedruckt werden. Getrennte Rechnungen sind jedoch nicht möglich.

Vordruck
Zählerstandsmitteilung bei Wohnungswechsel

Verkauf
Lesen Sie bitte möglichst gemeinsam den Zählerstand ab und teilen Sie diesen der Gemeinde mit. Die Gemeinde erstellt auf dieser Grundlage eine Zwischenabrechnung. Der Ausdruck der Abrechnung erfolgt im Laufe des Folgemonats.

Vordruck
Eigentümerwechsel.

Ihr Ansprechpartner
Frau Weidinger

Kontakt
Zimmer 104, Erdgeschoss
Telefon 07331 3006 91
Telefax 07331 3006 63
E-Mail diana.weidinger(@)amstetten.de

Die Gemeinde Amstetten ist Mitglied im Zweckverband Wasserversorgung Ostalb in Gerstetten. Der Zeckverband betreibt ein eigenes Wasserwerk in Bad Überkingen. Die Gemeinde wird aus diesem Werk und außerdem über eine Verbindungsleitung zur Landeswasserversorgung versorgt.

Wasserhärte und Wassergüte

Unser Wasser eignet sich sehr gut als Trinkwasser.

Der Härtegrad liegt bei ca. 14,8° dH (mittel). Weitere Fragen zur Wassergüte beantwortet unser Lieferant,

der Zweckverband Wasserversorgung Ostalb, Waldstraße 23, 89547 Gerstetten (Telefon 07323 96320)

Wir sind durch ständige Kontrollen des Leitungsnetzes bemüht Wasserverluste zu reduzieren. Auch Sie können mithelfen, die Verluste zu reduzieren. Sollten Sie insbesondere in den Abendstunden in der Wasserleitung ein ungewöhniches Rauschen vernehmen, informieren Sie bitte Herrn Werner manfred.werner(@)amstetten.de. Dies könnte ein Zeichen dafür sein, dass irgendetwas an der Wasserleitung nicht stimmt. Wir werden dann mit speziellen Meßgeräten nach der Ursache suchen.

In den Neubaugebieten wird grundsätzlich neben dem Abwasser auch ein Wasseranschluß in den Bauplatz mitverlegt. Meistens wird dieser als PE-Schlauch in das Grundstück neben dem Abwasser-Kontrollschacht eingeführt.

Sollte ein Wasseranschluß auf einem Grundstück innerhalb des bebauten Ortsteiles erforderlich sein, empfiehlt sich zunächst die Kontaktaufnahme mit dem Ortsbauamt.

Zuständig für

  • Planung und Ausführung sämtlicher Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
  • Bauliche Unterhaltung von gemeindeeigenen Gebäuden und Anlagen
  • Neubau und Instandhaltung von Straßen, Feldwegen, Spiel- und Bolzplätzen
  • Beurteilung von Baugesuchen
  • Beratung von Architekten und Bauherren
  • Organisation des Bauhofes

Kontakt
Zimmer 213, Obergeschoss
Terminabsprache telefonisch erforderlich
Telefon 07331 3006 60
Telefax 07331/3006 99
E-mail: manfred.werner(@)amstetten.de

Trinkwasserqualität in Amstetten

Immer wieder erreichen uns Nachfragen zu der Trinkwasserqualität in Amstetten. Das vom Zweckverband Ostalb gelieferte Wasser wird in regelmäßigen Abständen untersucht. Die Ergebnisse hierzu können Sie selbst im Internet unter http://www.wasser-ostalb.de einsehen und laufend verfolgen, darunter z.B. auch den Härtegrad des gelieferten Wassers.

Gebühren und Beiträge

Die Gemeinde erhebt für die Wasserversorgung Gebühren und Beiträge

Gebühren
sind das Entgelt für die Lieferung des Wasser. Sie werden mit dem Wasserzähler erfaßt, der für jedes angeschlossene Gebäude vorgeschrieben ist. Der Wasserzähler wird einmal jährlich abgelesen, auf die voraussichtliche Jahresgebühr werden Abschlagszahlungen erhoben. Die Gebühr je Kubikmeter beträgt 2,05 € zuzüglich <s>5%</s> Mehrwertsteuer.

NEU: des aktuell geltenden Mehrwertsteuersatzes

Beiträge
werden für die Anschlußmöglichkeit an das Wasserleitungsnetz erhoben. Beiträge sind eine einmalige Schuld und entstehen, wenn die Wasserleitung zu einem Baugrundstück geführt werden.

Rechtsvorschriften und Vordrucke:
Die Wasserversorgungssatzung ist auf den Ortsrechtsseiten abgedruckt.

Ihr Ansprechpartner für Gebühren

​Frau Weidinger
Zimmer 104, Erdgeschoss
Telefon 07331 3006 91
Telefax 07331 3006 63
E-Mail diana.weidinger(@)amstetten.de

Ihr Ansprechpartner für Beiträge

Natalie Essig
Zimmer 107, Erdgeschoss
Telefon 07331 3006 90
Telefax 07331 3006 63
E-Mail natalie.essig@amstetten.de